Schluss mit „umweltfreundlich“:
Was die EmpCo-Richtlinie für grüne Werbeversprechen bedeutet

Nachhaltig, umweltfreundlich, klimafreundlich, grün: Vier Wörter, die in fast jeder zweiten Werbebotschaft auftauchen und laut EU-Kommission in 53 Prozent der Fälle nichts als heiße Luft sind. Ab dem 27. September 2026 wird mit der EmpCo aus heißer Luft ein Bußgeldrisiko.

Was hinter dem Kürzel steckt

EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“, EU-Richtlinie 2024/825. Sie schärft die bestehenden Regeln gegen unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechte-Richtlinie nach, speziell für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.

In Deutschland kommt sie über eine Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Sie gilt ab dem 27. September 2026 ohne Schonfrist für bereits gedruckte Verpackungen oder laufende Kampagnen.

Warum das auch B2B-Unternehmen betrifft

Auf den ersten Blick zielt EmpCo auf die Kommunikation mit Verbrauchern, nicht auf den Austausch zwischen Unternehmen. Aber sobald B2B-Inhalte in verbrauchergerichtete Werbung, auf Landingpages, Produktseiten oder in Social-Media-Postings landen, gilt die EmpCo auch dafür.

Auch ein Umweltdatenblatt für Geschäftskunden kann relevant werden, sobald es entlang der Lieferkette weiterverwendet wird. Und nicht nur Herstellende haften, auch der Handel steht für Claims gerade, die er von Zulieferern übernimmt.

An diesen Stellen ist Obacht geboten

Die Liste der problematischen Begriffe ist lang. „Nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „biologisch abbaubar“ gelten künftig grundsätzlich als unzulässig, sofern ein Unternehmen keine anerkannte, herausragende Umweltleistung dazu vorweisen kann. Als Nachweis zählen etwa das EU Ecolabel, offizielle Umweltzeichen wie der Blaue Engel oder eine per EU-Recht definierte Spitzenklasse.

Wie sich ein vager Claim in eine belastbare Aussage übersetzen lässt, zeigen drei typische Fälle aus der Praxis:

  • „Unsere Maschine ist ressourceneffizient.“ Besser: „Sie benötigt gegenüber dem Vorgängermodell 20 Prozent weniger Energie pro Produktionseinheit.“

  • „Umweltfreundlicher Reiniger.“ Besser: „Die Rezeptur enthält keine zugesetzten Phosphate, der Nachweis bezieht sich ausschließlich auf diesen Inhaltsstoff.“

  • „Wir setzen auf grüne Energie.“ Besser: „Letztes Jahr stammten 98 Prozent des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Quellen.“

Der zweite Satz ist zwar jeweils länger, dafür lässt er sich im Streitfall belegen. Der erste bleibt reine Behauptung.

Was bei Verstößen droht

Wer die neuen Regeln ignoriert, riskiert mehr als eine Abmahnung. Verwaltungsrechtlich drohen Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes, dazu kommen Unterlassungsklagen und – öffentlichkeitswirksam am unangenehmsten – der Vorwurf des Greenwashings in der Presse.

Eine strafrechtliche Relevanz im engeren Sinn hat EmpCo nicht, außer ein Unternehmen täuscht vorsätzlich und verursacht damit einen finanziellen Schaden bei Verbrauchern.

Die Abkürzung fällt weg, das Ziel bleibt

EmpCo lässt nachhaltiges Marketing weiterleben, nur eben ohne die bequeme Abkürzung über unbestimmte Wohlfühlbegriffe. Wer über echte Fortschritte sprechen will, muss präzise sagen, was besser geworden ist, woran sich das messen lässt und für welchen Teil von Produkt oder Unternehmen die Aussage gilt.

Wir checken gern Ihre Website auf problematische Formulierungen und machen Ihnen Vorschläge, wie es ab jetzt lauten sollte.

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Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine kommunikative Einordnung, keine Rechtsberatung.